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Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Autor: Marvin Kolb

Lesedauer:

Mai 2023

Das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) rückt näher. Aber worum genau geht es in diesem Gesetz? Was sind die Fristen? Wer ist davon betroffen und welche Produkte und Services fallen darunter?

All diese Fragen klären wir in diesem Einführungsartikel. Nach dem Lesen haben Sie einen klaren Überblick über die Eckdaten zum BFSG und wissen, ob es Sie betrifft oder nicht.

 

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Die Grundlage für das Gesetz bildet der am 28. Juni 2019 in Kraft getretene „European Accessibility Act (EAA)“ (Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen). Diese Richtlinie soll mit dem BFSG in Deutschland umgesetzt werden.

Was tut die EU-Richtlinie (EAA)? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Aufschluss: „Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen legt die technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit sowie die barrierefreien Informationspflichten bestimmter Produkte und Dienstleistungen einheitlich fest.“ So sollen Gesetzgebungen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden und klare Anforderungen geschaffen werden. (Source: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sollen im Abschnitt zuvor genannte Anforderungen umgesetzt und folgendes gefördert werden: „Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.“ (Source: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Produkte und Services sind dann barrierefrei, wenn die oben genannten Gruppen sie gleichermaßen nutzen können wie Menschen ohne Einschränkungen.

 

Welche Fristen gelten für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Gesetz wurde am 22.07.2021 vom Bundestag beschlossen. Inkrafttreten wird es circa vier Jahre danach am 28.07.2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle darin aufgeführten Produkte und Services barrierefrei auf den Markt gebracht werden.

Selbstbedienungsterminals fallen auch unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, haben aber eine gesonderte Übergangsfrist bis 2040.

Die Einhaltung des Gesetzes wird durch die Bundesländer im Zuge der Marktüberwachung kontrolliert. Dabei gilt: „Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure.“ (Source: Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik)

 

Welche Produkte und Services sind betroffen?

Folgende Produkte und Dienstleistungen fallen unter die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes:

Produkte:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphone, Mobiltelefone
  • Selbstbedienungsterminals: unter anderem auch Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Smart TVs und TVs mit Internetzugang
  • E-Book-Reader
  • Router und Modems
  • Hardwaresysteme und Betriebssysteme von Computern

Dienstleistungen:

  • Alle Zugänge zu audiovisuellen Medien für Verbraucher
  • Telefondienste
  • E-Books
  • Messenger-Anwendungen
  • Dienstleistungen für Mobilfunkgeräte und Apps für den überregionalen Personenverkehr
  • Dienstleistungen von Banken
  • Elektronischer Geschäftsverkehr
  • Personenbeförderungsdienste

 

Wer wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet, etwas zu tun?

Wer ist betroffen?

  • Hersteller der im vorherigen Abschnitt genannten Services und Produkte
  • Händler der betroffenen Services und Produkte
  • Importeure der betroffenen Services und Produkte
  • Auch alle Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen oder in Umlauf bringen

Wer ist nicht betroffen?

  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Hier gelten folgende Grenzen:
  1. Das Unternehmen muss unter 10 Beschäftigte haben
  2. Es darf höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften

 

Was verlangt das Gesetz?

Die konkreten Anforderungen sind über verschiedene Normen und Standards verteilt. Eine genauere Aufschlüsselung der umfangreichen Anforderungen finden Sie schon bald in einem von uns geschriebenen Artikel.

Grundlegend gilt: Ein Produkt oder Service und dessen bereitgestellte Verpackung und die bereitgestellten Informationen müssen barrierefrei gestaltet werden.

Dabei gilt es immer den aktuellen Stand der Technik und die zusätzlichen Anforderungen für jede Produktgruppe zu beachten. Die zusätzlichen Anforderungen finden Sie hier: Bundesgesetzblatt vom Bundesanzeiger Verlag.

Anforderungen werden an die folgenden in §3, Absatz 2 festgelegten Punkte von Produkten und Services gestellt:

  1. „die Gestaltung und Herstellung der Produkte einschließlich der Benutzerschnittstelle,
  2. die Zugänglichkeit und Gestaltung des Angebots und der Ausführung der Dienstleistungen,
  3. die Art und Weise der Bereitstellung von Informationen insbesondere zur Nutzung der Produkte, wie etwa an die Kennzeichnung, die Gebrauchsanleitung, Sicherheitsinformationen und die Funktionsweise der Dienstleistungen sowie an die Barrierefreiheitsmerkmale und Barrierefreiheitsfunktionen der Produkte und Dienstleistungen sowie an die mögliche Nutzung assistiver Technologien.“ (Source: Bundesgesetzblatt vom Bundesanzeiger Verlag; §3 Absatz 2)

Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Auch hierzu werden wir bald einen Artikel bereitstellen.

 

Fazit

Ab dem 28.07.2025 müssen Produkte und Dienstleistungen aus den im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genannten Kategorien so gestaltet auf den Markt gebracht werden, dass sie die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen ermöglicht.

Betroffen sind Hersteller, Händler und Importeure der betroffenen Produkte und Dienstleistungen.

Wie wir Ihnen beim Erreichen der Barrierefreiheit für Produkte, Dienstleistungen und Webseiten helfen können, erfahren Sie hier.

Gerne können Sie unter diesem Beitrag kommentieren oder sich direkt bei uns über unser Kontaktformular melden. Wir freuen uns auf Sie!

 

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