Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BfsG) ist beschlossene Sache und die Fristen für die Einhaltung rücken immer näher. Wir haben uns deshalb darangesetzt, Antworten auf folgende Fragen zu finden:
- Ab wann genau muss man sich an die Anforderungen, die mit dem BfsG verbunden sind, halten?
- Wer muss sich an die Fristen und Anforderungen halten?
- Gibt es Ausnahmen von den Fristen?
- Gibt es unterschiedliche Fristen für die einzelnen Bereiche?
- Wie wird die Einhaltung geprüft?
- Was passiert bei Nichteinhaltung?
All diese Fragen klären wir in diesem Einführungsartikel. Nach dem Lesen haben Sie einen klaren Überblick über alles, was es zu den Fristen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu wissen gibt.
Welche Fristen gelten für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz wurde am 22.07.2021 vom Bundestag beschlossen. Inkrafttreten wird es circa vier Jahre danach am 28.07.2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle darin aufgeführten Produkte und Services barrierefrei auf den Markt gebracht werden.
Für neue Produkte heißt das also, dass diese schon von Beginn an so konzipiert werden müssen, dass Sie den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entsprechen.
Für Dienstleistungen gilt das ebenso, hier hat die Frist Ende Juni 2025 noch weiterreichende Folgen: Es müssen nämlich auch die Dienstleistungen, die schon bestehen so umgestaltet werden, dass Sie ab Ablaufdatum der Frist barrierefrei sind.
Gibt es auch Ausnahmen von den Fristen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht zwei Ausnahmen.
Die erste Ausnahme betrifft alle Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Diese müssen sich nicht an das BfsG halten, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- Das Unternehmen darf maximal 9 Beschäftigte haben
- Es darf höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften
Die zweite Ausnahme gilt für ein bestimmtes Produkt: Selbstbedienungsterminals fallen zwar auch unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, haben aber eine gesonderte Übergangsfrist bis 2040. Damit sind sie allerdings die einzigen Produkte, die gesondert behandelt werden.
Wer muss sich an die Fristen und Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes halten?
Für alle im Gesetz genannten Services und Produkte müssen sich die folgenden am Produkt beteiligten Parteien an das BfsG halten:
- Hersteller
- Händler
- Importeure
Gibt es unterschiedliche Fristen für die einzelnen Produkt- und Servicebereiche?
Nein, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz liefert die gleichen Fristen für alle Kategorien von Produkten und Services. Auch macht es keinen Unterschied, ob Sie Hersteller, Händler oder Importeur sind. Für alle gilt der 28.07.2025 als Stichtag (ausgenommen sind, wie oben bereits erwähnt, Selbstbedienungsterminals).
Wie wird die Einhaltung geprüft?
Die Einhaltung des Gesetzes wird durch die jeweilige Landesbehörde für Marktüberwachung geprüft. Gibt es einen Verstoß gegen das BfsG, können Verbraucherinnen und Verbraucher diese melden und von der zuständigen Landesbehörde für Marktüberwachung eine Beseitigung des Verstoßes beantragen. Wird dieser Antrag abgelehnt, darf nach dem 28.07.2025 auch der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte gegangen werden. Auch Verbandsklagen sind dann möglich.
Was passiert, wenn die Fristen nicht eingehalten werden?
Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen verhängen. Diese können von der vorgeschriebenen Nachbesserung bis zur Rücknahme des Produkts vom Markt reichen.
Es gilt: „Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure.“ (Source: Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik)
Fazit
Ab dem 28.07.2025 müssen die im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genannten Produkte und Dienstleistungen so gestaltet auf den Markt gebracht werden, dass sie die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen.
Bei Nichteinhaltung dieser Fristen kann das Produkt oder der Service im schlimmsten Fall vom Markt genommen werden!
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